BÜPF-Referendum hauchdünn gescheitert

Bis zur letzten Minute haben wir gesammelt, sortiert, beglaubigt und gekämpft – es hat leider trotzdem nicht gereicht.

Schlussendlich dürften nur wenige Unterschriften und einige zusätzliche Tage für die Beglaubigung gefehlt haben. Dennoch haben wir 55’000, davon 45’000 beglaubigte Unterschriften, bei der Bundeskanzlei als Petition eingereicht. Auch ohne Abstimmung ist es ein klares Zeichen an Politik und Verwaltung, dass das BÜPF in der verabschiedeten Form auf deutliche Kritik stösst.

Das netzpolitische Spektrum – unter anderem der Chaos Computer Club (CCC), die Digitale Gesellschaft und die Piratenpartei sowie viele Einzelpersonen –, haben dabei das gesetzte Ziel deutlich übertroffen: Unsere Gruppen haben allein fast 20’000 Unterschriften gesammelt und beglaubigt.

Auch wenn das Referendum gescheitert ist, können wir doch auch etwas stolz sein: Wir haben gezeigt, dass wir Unterschriften sammeln und nebenbei auch noch ein Büro für die ganze Administration aufbauen und betreiben können. Ein riesiges Dankeschön an alle, die sich so engagiert ins Zeug gelegt und das Anliegen unterstützt haben!

Wir versuchen nun, unsere Energie auf den kommenden Abstimmungskampf zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) zu konzentrieren. Die Abstimmung findet bereits am 25. September statt.



«Keine Angst, wir haben den Täter!» – Der Film zum Überwachungsgesetz BÜPF


Um netzpolitisch auf dem Laufenden zu bleiben, haben wir einen Newsletter eingerichtet. Dieser informiert monatlich und übersichtlich zu den wichtigsten Themen.


5 Gründe gegen den Ausbau der Überwachung durch das BÜPF

Die wichtigsten Gründe, die gegen das totalrevidierte «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» sprechen:

Irreführend: Anders als behauptet, wird mit dem Gesetz die Überwachung stark ausgeweitet. Bis anhin wurde bei den Providern (an den Internet- und Mobilfunk-Zugängen) angesetzt. Nun sollen zusätzlich auch die Computer und Smartphones der Benutzer mit Hilfe von Staatstrojanern überwacht werden. Und auf der anderen Seite der Kommunikation sollen ebenfalls die Diensteanbieter die Verbindungen mit aufzeichnen. Hierzu wird der Geltungsbereich stark ausgeweitet – selbst Privatpersonen und Vereine, müssen neu Zugang zu ihrem WLAN, Mailserver etc. gewähren.

Nicht zielführend: Viele populäre Anbieter, wie GMX oder WhatsApp, haben jedoch weder Geschäftssitz noch Infrastruktur in der Schweiz. Sie können deshalb nach wie vor nicht vom Gesetz erfasst werden. Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle inländischen Personen und Firmen ist daher weder sinnvoll noch angemessen.

Unverhältnismässig: In der Schweiz sind bereits heute die Anbieterinnen von Post- und Telefondiensten sowie Internetzugängen verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Obwohl Studien nahelegen, dass diese präventive und anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet ist, die Aufklärungsquote zu erhöhen, soll die Speicherpflicht nun auf alle grösseren Anbieterinnen von Internetdiensten ausgeweitet werden. Diese heiklen Daten dürfen sogar im Ausland gespeichert werden.

Gefährlich: Mit dem Einsatz von GovWare/Trojanern soll es den Behörden erlaubt werden, in fremde Computer einzudringen und Überwachungssoftware zu installieren. Dies beeinträchtigt die Sicherheit des Systems und stellt die Integrität der Beweise infrage. Das Gesetz erlaubt den Einsatz von Spionagesoftware zudem bereits bei relativ geringen Delikten wie Diebstahl und schwerer Sachbeschädigung. Risiken und Nutzen beim Einsatz von solcher Spionagesoftware stehen in keinem Verhältnis.

Unnötig: Auch ohne GovWare/Trojaner ist es möglich, verschlüsselte Kommunikation abzuhören: Skype und andere Anbieter von Telefondiensten und Chatsoftware arbeiten auf Gerichtsbeschluss mit den Behörden zusammen. Anstatt auf gefährliche Staatstrojaner zu setzen, gilt es den (internationalen) Rechtsweg zu beschreiten.

Deshalb sagen wir: Nein zum Ausbau der Überwachung – und Nein zum BÜPF!